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Pressemitteilung der Landesregierung zum Thema „Elektronische Fußfessel" v. 6.11.00
Hessischer Modellversuch "Elektronische Fußfessel": Mittlerweile 11 Probanden der modernen Überwachungshilfe Justizminister Dr. Christean Wagner: "Richter erkennen unsere Überlegungen zur besseren Kontrolle und letzten Chance an"
Wiesbaden. - 11 Probanden tragen zur Zeit die elektronische Fußfessel in Hessen. Damit läuft der am 2. Mai 2000 gestartete Modellversuch erfolgreich. Dies teilte der hessische Justizminister Dr. Christean Wagner mit. "Mit dem Einsatz der Fußfessel ist es möglich geworden, besser zu überwachen, dass Beschuldigte und verurteilte Straftäter ihren richterlichen Auflagen nachkommen. Damit wird auch die Gefahr geringer, dass die Aussetzung von Haftbefehlen oder die gewährten Bewährungen widerrufen werden müssen", erklärte der Justizminister. "Mit unserem Modellversuch haben wir die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen, die Fußfessel als Kontrolle zur Einhaltung von Auflagen, aber auch als Chance vor dem Antritt einer Strafhaft einzusetzen". Dass diese Möglichkeit jetzt zunehmend von Gerichten in Absprache mit den Betroffenen wahrgenommen werde, zeigt, dass sich der Modellversuch bewährt, meinte Wagner weiter.
Die 11 Träger der elektronischen Fußfessel (Stand: 6. November 2000) lassen sich in drei Fallgruppen, für die auch der Modellversuch ausgerichtet war, einteilen: - Bei 3 verurteilten Straftätern wurde im Rahmen der Hauptverhandlung die Freiheitsstrafe unter der Voraussetzung zur Bewährung ausgesetzt, dass zumindest für eine bestimmte Zeit das Tragen der Fußfessel als Bewährungsauflage festgeschrieben worden ist. - Bei 5 bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Straftätern wurde das Tragen der Fußfessel durch einen richterlichen Beschluss angeordnet, um den Widerruf der Bewährung und damit den Strafantritt in einer Justizvollzugsanstalt zu vermeiden. - Bei 3 Beschuldigten, bei denen ein Haftbefehl besteht, wurde der Vollzug der Untersuchungshaft in einer Haftanstalt mit der Weisung ausgesetzt, die elektronische Fußfessel zu tragen. Die Delikte, wegen derer die Ermittlungen laufen beziehungsweise die Täter verurteilt worden sind, sind hauptsächlich Diebstähle, Hehlereien, Fahren ohne Fahrerlaubnis (im wiederholten Fall), Brandstiftung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hinweis: Auf Grund des Schutzes der Persönlichkeitsinteressen des Beschuldigten und des Straftäters sowie der reibungslosen Durchführung des Modellversuches ist es nicht möglich, mit den betroffenen Personen Interviews durchzuführen oder sie im Alltag zu begleiten. Wir bitten darum, dies zu respektieren.
Zum hessischen Modellversuch: In Hessen ist seit dem 2. Mai 2000 als erstem deutschen Bundesland der Einsatz der elektronischen Fußfessel hauptsächlich bei zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Straftätern möglich. Bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Frankfurt am Main kann von jetzt an von den Strafrichtern, zum Beispiel im Rahmen von Bewährungsweisungen, der Einsatz der Fußfessel angeordnet werden. Die elektronische Fußfessel als verbesserte Kontrolle in der Bewährungsaufsicht und auch als letzte Chance für auf Bewährung verurteilte Straftäter soll gerade die Selbstdisziplin innerhalb einer Bewährungszeit fördern und kann damit ein wichtiges Mittel zur erfolgreichen Resozialisierung des Gefangenen sein.
In dem auf zwei Jahre angelegten Modellversuch, bei dem maximal 30 Straftäter gleichzeitig überwacht werden können, soll geklärt werden, ob sich die elektronische Überwachung verurteilter Straftäter in der Praxis bewährt, wo gegebenenfalls Schwierigkeiten liegen und ob am Ende die Fußfessel auf Dauer und landesweit eingesetzt werden soll.
Nach der in Deutschland geltenden Rechtslage kann die elektronische Überwachung unter anderem als Bewährungsweisung eingesetzt werden, wenn die Richter dies entsprechend anordnen. Notwendig ist dabei auch die Einwilligung des Verurteilten. So kann bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren die elektronische Überwachung als Weisung angeordnet werden. Die elektronische Überwachung kann nach dem entsprechenden Erlass des hessischen Justizministeriums entweder
zu Beginn oder während des Verlaufs der jeweiligen Bewährungszeit, bei der Führungsaufsicht oder auch bei der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, in der sich beispielsweise andere Weisungen als fruchtlos herausgestellt haben
eingesetzt werden. Dabei liegt die Entscheidung über den Einsatz in den Händen der Richter, die sich mit den anderen Verfahrensbeteiligten abstimmen.
Die Kosten für den Modellversuch belaufen sich für die zwei Jahren einschließlich aller Sach- und Personalkosten auf rund 780.000 DM. 3 Sozialarbeiter und ein Projektmanager begleiten den Modellversuch. Die Stellen der Sozialarbeiter werden über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanziert.
Die elektronische Überwachung funktioniert in der Weise, dass am Fuß des Verurteilten ein Sender befestigt wird, der wie eine größere Armbanduhr aussieht. Dieser Sender meldet an einen Empfänger, der am Telefon des Verurteilten angebracht wird, dass der Verurteilte sich zu Zeiten, in denen es angeordnet ist, tatsächlich in seiner Wohnung oder auch nicht dort aufhält. Diesen Umstand meldet der Empfänger über das Telefon an einen Zentralcomputer. Bei einem Verurteilten kann demnach festgestellt werden, ob er zu Zeiten in der Wohnung ist, die durch die Auflagen vorgeschrieben sind oder sich in der Wohnung aufhält, wenn er es nicht sollte, weil er sich etwa zu dieser Zeit an seinem Arbeitsplatz, in der Berufsschule, in einer Therapie oder an anderen Orten aufhalten sollte. "Damit können wir erreichen, dass die oft übliche Bewährungsauflage, einer sinnvollen Tagesbeschäftigung nachzugehen, viel besser überwacht werden kann, als dies bisher
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